Als Besucher unserer Anlage, Dornbacher Straße 10, 91275 Auerbach und Teilnehmer im Rahmen von Veranstaltungen (sowie weiteren Anlässen im Zusammenhang mit unserem Verein, zum Beispiel Turnieren oder Kursen etc.),stimmen Sie zu, das der RC Auerbach angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Vereins (Facebook, Website, Instagram ) oder weiteren Publikationsmöglichkeiten (Flyer, Jahresbericht etc.) zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins unentgeltlich verwenden darf.
Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine bewußte Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht.
Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten
Ausgangslage ist zunächst, dass für jede Person, die auf dem Bild erkennbar abgebildet ist, deren Einwilligung vorliegen muss.
Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Ausnahmen, die eine Veröffentlichung von Personenfotos auch ohne Einwilligung erlaubt.
Prominente (Personen der Zeitgeschichte) dürfen im Rahmen von Berichterstattung über aktuelle Ereignisse ohne Einwilligung abgebildet werden. Zu Werbezwecken oder zur reinen Illustration von Berichten ist das auch unzulässig.
Personen auf „öffentlichen Versammlungen, Umzügen oder ähnlichen Vorgängen“ dürfen auch ohne Zustimmung abgebildet werden.
Schließlich dürfen Personen auf Fotos ohne deren Zustimmung erkennbar wiedergegeben werden, wenn die Personen lediglich Beiwerk eines Hauptmotivs sind. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Bauwerk fotografiert wird und Menschen mit im Bild sind
Verwendung von Fotos in Zusammenhang mit einem Verein
In den meisten Fällen greift bei Vereinsveranstaltungen oder ähnlichen Events bereits eine der vorgenannten Ausnahmeregelungen und macht die Einholung einer individuellen Einwilligung überflüssig.
Möchten Sie nicht fotografiert werden, legen Sie bitte an der entsprechenden Veranstaltung eine von Ihnen unterschriebene Erklärung vor.